Unternehmensgrundsätze

Flotow & Co. real estate investors ist ein Maklerunternehmen im Bereich Wohn- und Geschäftshäuser
in Frankfurt am Main. Mit unseren Unternehmensgrundsätzen verfolgen wir das Ziel einer eindeutigen Interessenvertretung unserer Auftraggeber. Doppeltätigkeit und Mehrfachbeauftragungen sind uns im Regelfall untersagt. Mit größtmöglicher Transparenz und Professionalität stehen wir unseren Auftraggebern bei Immobiliengeschäften zur Verfügung.

I.
Flotow & Co. klärt vor Auftragsannahme (Tätig werden), für wen die Firma arbeitet und von wem sie wie honoriert wird und stellt damit unmissverständlich klar, wessen Interessen sie vertritt.

II.
Flotow & Co. ist im Rahmen seiner Maklertätigkeit einseitiger Interessenvertreter einer Vertragspartei. Entgegen der derzeitigen Rechtsprechung ist der Firma die Doppeltätigkeit nur ausnahmsweise und nur dann erlaubt, wenn beide Vertragsparteien dem ausdrücklich für den Einzelfall zugestimmt haben.
Eine dauerhaft auf Doppeltätigkeit beruhende Geschäftstätigkeit verfolgt Flotow & Co. nicht. Doppeltätigkeit liegt vor, wenn ein Makler ein Auftragsverhältnis (nicht nur bloße „Anhandgabe“ oder ähnlich unverbindliche Verhältnisse) gleichzeitig zum Eigentümer und zum Käufer/Mieter hat. Ein Eigentümerauftrag, insbesondere ein Alleinauftrag, geht bestmöglich mit einer Eigentümerprovision einher, ein Käufer/Mieter-Auftrag mit einer bloßen „Anhandgabe“ durch den Eigentümer.

III.
Flotow & Co. verpflichtet sich grundsätzlich, keine Vertragsgelegenheit ohne Zustimmung des Eigentümers anzubieten. Flotow & Co. wird nicht ohne Beauftragung (des Eigentümers oder Käufers/Mieters) tätig. Ein lediglich mündlicher oder stillschweigender Maklervertrag ist im Regelfall unzureichend. Die Beauftragung ist durch schriftlichen Vertrag festzuhalten oder wird dem Auftraggeber gegenüber schriftlich bestätigt.

IV.
Flotow & Co. steht für ein Höchstmaß an Transparenz gegenüber seinem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere, wenn eine Doppeltätigkeit ausnahmsweise zulässig ist (siehe Ziff. 2) oder bei Auftreten eines Interessenkonflikts. Transparenz bedeutet z.B. auch, dass Flotow & Co. im Falle einer Doppeltätigkeit die Tatsache als solche, wie auch die Höhe des mit der anderen Vertragsseite vereinbarten Honorars aufzeigen muss.

V.
Flotow & Co. hat bei mehrfacher Vertretung auf einer Seite die Interessen seiner Auftraggeber gleichermaßen zu beachten und auch hier mit höchstmöglicher Transparenz zu arbeiten. Interessenkonflikte sind zu vermeiden; falls dies nicht möglich ist, hat Flotow & Co. seine Tätigkeit für alle Auftraggeber einzustellen. Mehrfachvertretung liegt vor, wenn der Makler konkurrierende Auftragsverhältnisse gleichzeitig zu mehreren Eigentümern oder Käufern/Mietern hat.

VI.
Flotow & Co. verdient sein Honorar grundsätzlich durch eine umfassende Vermittlungs- und Beratungsdienstleistung - statt einer bloßen Nachweistätigkeit und erbringt seinem Auftraggeber gegenüber eine jederzeit vertragsgerechte, zutreffende und fachkundige Beratungs- und Maklerdienstleistung.

VII.
Flotow & Co. ist um gute Kollegialität mit anderen professionellen Immobiliendienstleistern bemüht. Gemeinschaftsgeschäfte werden auf Grundlage der „Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern“ des Immobilienverbandes IVD in Einzelfällen vorgenommen. Kollegenangebote werden von Mitarbeitern von Flotow & Co. nicht ausspioniert und nicht zum Eigenvertrieb missbraucht. Mit Unternehmen, die diese Geschäftspraktiken verfolgen, unterhält Flotow & Co. keine Geschäftsbeziehungen.

VIII.
Flotow & Co. verpflichtet sich, einem Eigentümer eine ehrliche Werteinschätzung über die zu verkaufende Immobilie zu geben. Eine überhöhte Werteinschätzung der Immobilie, nur um den Verkaufsauftrag zu erhalten, wird ausgeschlossen.

IX.
Flotow & Co. fühlt sich den Standards der Verbände Immobilienverband IVD und Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) verpflichtet.

X.
Flotow & Co. verpflichtet sich zur regelmäßigen Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter im Rahmen interner und externer Schulungen.