Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Maklervertrag/Beauftragung
Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder durch von uns erteilte Auskünfte zustande.

2. Entstehen eines Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht. sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt dieser über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nicht wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt. wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt).

3. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen, die auf den bestehenden Maklervertrag zurückzuführen sind.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unsere Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit der unsererseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Zahlung ist sofort ohne Abzug fällig. Der Zahlungspflichtige kommt nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung leistet. Verzugszinsen werden nach 30 Tagen geltend gemacht.

5. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Sätze sind mit Abschluss des Maklervertrags zwischen Ihnen und uns vereinbart.
Alle Provisionssätze verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

a) Kauf
Bei An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie bei Übertragung von Gesellschaftsrechten errechnet sich die vom Käufer auf den erzielten Gesamtkaufpreis zu zahlende Provision wie folgt:
Kaufpreis bis € 15,0 Mio. 5,95%
Kaufpreis über € 15,0 Mio. bis € 25,0 Mio. 4,76%
Kaufpreis über € 25,0 Mio. 3,57%

b) Miete
wohnwirtschaftliche Mietverträge: 2,38 Nettomonatsmieten vom Mieter

gewerbliche Mietverträge gestaffelt nach der Laufzeit des Mietvertrags:

 

 

Bei einer Laufzeit
unter 5 Jahren 2,975 Bruttomonatsmieten vom Mieter
von 5 bis 10 Jahren 3,57 Bruttomonatsmieten vom Mieter
über 10 Jahren 4,165 Bruttomonatsmieten vom Mieter

Bei Vereinbarung von mietfreien Zeiten wie z.B. Ausbaukostenzuschuss, Einrichtungen, Übernahme von Verbindlichkeiten aus Altmietverträgen, Abstandszahlungen etc. wird die erste zu zahlende Monatsmiete in üblicher Höhe als Berechnungsgrundlage herangezogen. Sollte dabei weiter eine Staffelmietvereinbarung getroffen werden, so berechnet sich die Provision aus der Durchschnittsmiete für die vereinbarte Laufzeit des Vertrags.

6. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit. Vollständigkeit und Aktualität der Angaben in unseren Angeboten/Exposés können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.

7. Weitergabe
Unsere Nachweis- und Vermittlungstätigkeit, Exposés, Angebote und Mitteillungen sind ausschließlich für den adressierten Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung sind Sie als Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlertätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

8. Vorkenntnis
Ist Ihnen das von uns nachgewiesene Objekt bzw. die von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, sind Sie in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das von uns nachgewiesene Objekt verpflichtet. an uns eine Provision auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.

9. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt. auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

Stand: 01. Februar 2013